Peking-Zeit (MEZ+7): Am 1. Juli gab die UEFA offiziell die Ergebnisse der Finanzprüfung der Clubs bekannt, die in der Saison 2025/26 an den UEFA-Clubwettbewerben teilnehmen.

Offizielle UEFA-Mitteilung:
Die Erste Kammer der Finanzkontrollkammer für Clubs (CFCB) hat ihre Bewertung der an den UEFA-Clubwettbewerben 2025/26 teilnehmenden Clubs abgeschlossen und heute eine Reihe von Entscheidungen bezüglich Clubs bekannt gegeben, die gegen die Anforderungen an die finanzielle Nachhaltigkeit verstoßen haben.
1. Fußball-Einnahmen-Regel
Die Erste Kammer der CFCB entschied, dass Newcastle, Juventus Turin, OGC Nizza, Santa Clara, Astana und Partizan Belgrad die Fußball-Einnahmen-Regel nicht eingehalten haben, die zum ersten Mal auf der Grundlage kumulierter Dreijahresdaten für die Saison 2025/26 bewertet wurde. Die Bewertung der CFCB umfasste die Geschäftsjahre, die in den Jahren 2023, 2024 und 2025 endeten.
Newcastle und Juventus Turin schlossen eine Vergleichsvereinbarung mit der Finanzkontrollkammer für Clubs (CFCB) ab, die dem in der letzten Saison eingeführten Rahmen entspricht. Die Laufzeit der Vergleichsvereinbarung hängt davon ab, ob der Club die entsprechenden Vorschriften auf der Grundlage der eingereichten Prognosedaten einhalten kann. Daher müssen beide Clubs bis zum Ende der Vergleichsperiode in der Saison 2028/29 das Endziel erreichen (einschließlich der Geschäftsjahre 2026, 2027 und 2028) und die Fußball-Einnahmen-Regel vollständig erfüllen.
Die in der Vergleichsvereinbarung enthaltenen finanziellen Sanktionen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Juventus Turin: Gesamtstrafe 20 Millionen Euro, davon 20 Millionen Euro bedingungslos.
Newcastle: Gesamtstrafe 10 Millionen Euro, davon 7 Millionen Euro bedingungslos.
Beide Clubs verpflichteten sich zu Folgendem:
• Eine Geldstrafe zahlen, deren Höhe vom Schweregrad der bewerteten Verstöße abhängt.
• Dem Club wird die Registrierung neuer Spieler in der A-Liste der UEFA-Clubwettbewerbe untersagt, und diese Beschränkung kann in jeder Saison der Vergleichsperiode bedingt oder unbedingt sein, je nachdem, ob der Club die in der Vergleichsvereinbarung festgelegten Bedingungen erfüllt.
• Jährliche Zwischenziele erreichen. Das Nichterreichen dieser Ziele führt zu bedingten finanziellen und sportlichen Maßnahmen (zum Beispiel strengere Beschränkungen für die Registrierung neuer Spieler auf der A-Liste, bis hin zum Ausschluss von der Teilnahme am nächsten UEFA-Clubwettbewerb, für den sie sich qualifizieren würden).
OGC Nizza und Santa Clara wiesen nach, dass ihre Verstöße gegen die Fußball-Einnahmen-Regel vorübergehend waren und wurden mit 2 Millionen Euro bzw. 1 Million Euro bestraft, davon 1,7 Millionen Euro und 0,85 Millionen Euro bedingt. Diese bedingten Strafen werden nur fällig, wenn der Club die Fußball-Einnahmen-Regel in der Saison 2026/27 nicht einhält (einschließlich der Geschäftsjahre, die in den Jahren 2024, 2025 und 2026 endeten).
Astana und Partizan Belgrad meldeten geringfügige Verstöße gegen die Fußball-Einnahmen-Regel und wurden mit 0,1 Millionen Euro bzw. 0,2 Millionen Euro bestraft.
2. Team-Kostenregel
Die Erste Kammer der Finanzkontrollkammer für Clubs (CFCB) entschied, dass Aston Villa, FC Chelsea, Newcastle, Nottingham Forest, OGC Nizza, Racing Straßburg, AEK Athen, AC Florenz und Fenerbahçe gegen die Team-Kostenregel verstoßen haben, da ihre Team-Kostenquote 2025 70% überschritt. Jeder Club wurde mit einem Betrag bestraft, der proportional zu dem Prozentsatz, um den das vorgeschriebene Limit überschritten wurde, und zum Betrag der Mehrausgaben berechnet wurde.
Die spezifischen Details der Geldstrafen sind wie folgt:
Racing Straßburg*: Gesamtstrafe 25 Millionen Euro, davon 12 Millionen Euro bedingt.
Aston Villa*: Gesamtstrafe 22,5 Millionen Euro, davon 22,5 Millionen Euro bedingt.
Fenerbahçe: Gesamtstrafe 7 Millionen Euro.
AC Florenz: Gesamtstrafe 6 Millionen Euro.
FC Chelsea: Gesamtstrafe 3 Millionen Euro, davon 2 Millionen Euro bedingt.
Newcastle: Gesamtstrafe 3 Millionen Euro.
Nottingham Forest: Gesamtstrafe 2,5 Millionen Euro.
AEK Athen: Gesamtstrafe 0,5 Millionen Euro.
OGC Nizza: Gesamtstrafe 0,45 Millionen Euro.
Clubs mit erheblichen Verstößen (mit * gekennzeichnet) wird auch die Registrierung neuer Spieler auf ihrer A-Liste während der UEFA-Clubwettbewerbe 2026/27 untersagt.
Für Racing Straßburg hängt der Teil der Geldstrafe, der das in UEFA-Wettbewerben verdiente Preisgeld des Clubs übersteigt, davon ab, dass der Club seine Team-Kostenquote bis 2026 erheblich senkt.
Bei Aston Villa und FC Chelsea, die in der letzten Saison bestraft wurden, berücksichtigte die Erste Kammer der CFCB den positiven Trend in den Team-Kostenquoten beider Clubs zwischen 2024 und 2025, was den in der Vergleichsvereinbarung eingereichten Prognosen entspricht. Die Reduzierung eines Teils der Geldstrafe hängt daher davon ab, dass beide Clubs ihre Team-Kostenquoten 2026 weiterhin erheblich senken.
Die Team-Kostenquoten von FC Bologna und SSC Neapel überschritten ebenfalls 70%. Gemäß den einschlägigen Vorschriften wird dieser Überschuss jedoch durch die Fußball-Einnahmen, die diese Clubs in den Geschäftsjahren 2027 und 2028 erzielten, vollständig ausgeglichen.
3. Unvollständige Finanzberichterstattung
Die Erste Kammer der Finanzkontrollkammer für Clubs (CFCB) stellte fest, dass der von Vardar angegebene Umfang der Finanzberichterstattung unvollständig war. Dieses Problem wurde im Geschäftsjahr 2025 behoben, und der Club wurde mit 25.000 Euro bestraft. Sollte der Club in den nächsten drei Saisons denselben Fehler erneut begehen, wird er von der Teilnahme am nächsten UEFA-Clubwettbewerb ausgeschlossen, für den er ansonsten startberechtigt wäre.
Übersetzt von KI.
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