Laut Spaniens "Mundo Deportivo" hat das Gericht kürzlich zugunsten der zuvor geschlossenen Vereinbarung von LaLiga entschieden, dass die Vereinbarung nicht gegen die aktuelle Rechtsordnung verstößt, und die Klage von Real Madrid abgewiesen.

Das Gericht stellte fest, dass die Vereinbarung im ausdrücklich durch Artikel 5.4 des Königlichen Dekrets 5/2015 genehmigten Rahmen formuliert wurde und der entsprechende Vorschlag zuvor vom Verwaltungsorgan für Übertragungsrechte und dem Verwaltungsrat von LaLiga genehmigt worden war und die vorgeschriebene gesetzliche Mehrheit – eine Zweidrittelmehrheit – erreichte.
LaLiga erklärte in einer offiziellen Mitteilung, dass das aktuelle Verteilungssystem nicht ausschließlich auf Einschaltquoten basiert, sondern mehrere Faktoren berücksichtigt. Dabei ist ein Teil der Einnahmenverteilung weiterhin an die TV-Einschaltquoten der Vereine geknüpft, während ein anderer Teil davon abhängt, ob Vereine freiwillig an Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der audiovisuellen Produkte von LaLiga teilnehmen, und entsprechende Zuschauerdaten ebenfalls herangezogen werden.
LaLiga betonte, dass das Gerichtsurteil bestätigt, dass das Königliche Dekret 5/2015 dem Ligaverwaltungsorgan die Befugnis erteilt, Standards für die Verteilung von Übertragungseinnahmen zu formulieren. Das Gesetz schränkt den Begriff "Einkommen aus der Kommerzialisierung von Fernsehübertragungen" nicht eng ein und schreibt auch nicht vor, dass die Verteilungsstandards vollständig auf Einschaltquoten basieren müssen.
Das Gericht wies auch darauf hin, dass der von LaLiga formulierte neue Verteilungsmechanismus im Wesentlichen ein Anreizsystem ist, das auf der freiwilligen Teilnahme der Vereine basiert. Daher entzieht dieses System den Vereinen nicht das Eigentum an ihren audiovisuellen Rechten und schränkt auch nicht die Möglichkeit der Vereine ein, andere kommerzielle audiovisuelle Rechte im Rahmen nicht-obligatorischer Übertragungen zu entwickeln.
Letztendlich wies das Gericht die Klage von Real Madrid wegen "Rechtsmissbrauchs" ab und stellte fest, dass die Vereinbarung von autorisierten Gremien rechtmäßig verabschiedt wurde und sowohl in Bezug auf die Zielsetzung als auch auf die Umsetzungsmechanismen eine vernünftige Grundlage hatte. Gleichzeitig konnte Real Madrid keine ausreichenden technischen Beweise vorlegen, um die von ihm geltend gemachten konkreten wirtschaftlichen Verluste zu beweisen.
Dieses Urteil geht auf eine frühere Reihe von rechtlichen Schritten von Real Madrid gegen dieselbe Vereinbarung zurück. Nachdem die entsprechende Strafanzeige abgewiesen wurde, ging Real Madrid anschließend zivilrechtliche Schritte ein, in der Hoffnung, die Rechtmäßigkeit des Verteilungsmechanismus anzufechten.
LaLiga bestätigte jedoch, dass dieses erstinstanzliche Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Real Madrid noch das Recht hat, innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Erhalt der Urteilsmitteilung Berufung einzulegen.
Übersetzt von KI.
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