Nach Angaben des Journalisten Hernán Castillo in den sozialen Medien hat die FIFA nach dem Finale der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft sieben Disziplinarverfahren gegen den argentinischen Fußballverband (AFA) eröffnet.

Das erste Verfahren betrifft Enzo, und die AFA hat zwei Tage Zeit, um zu reagieren. Dem Spieler droht eine Sperre von einem Spiel wegen zwei gelber Karten. Das zweite Verfahren beinhaltet mehrere geringfügige Verstöße während der Spiele gegen die Schweiz und England, einschließlich des zu späten Betretens des Spielfeldes durch die Mannschaft in beiden Halbzeiten (unter Berufung auf die Vorschriften 14.5 und 17.2b). Als Nächstes folgen Thiago Almada (Sperre von einem Spiel) und Roberto Fabbian Ayala (mögliche Sperre von drei Spielen), beide werden wegen Vorfällen nach dem Spiel untersucht, wobei die Vorschriften 14 und 14.1b anwendbar sind. Die Situationen von Paredes und Molina sind anders, da die relevanten Vorschriften eine mögliche Sperre von drei Spielen zulassen (Vorschriften 14, 14.1b, 14.1.i).

Die letzte Untersuchung betrifft diskriminierende Gesänge von Fans („Für diese XX müsst ihr sie schlagen“) und die von Spielern im Finale gezeigte Flagge mit der Aufschrift „Malwinen gehören zu Argentinien“, wobei die Vorschriften 13.2, 17.2 und 15 betroffen sind. Das ernsteste Problem ist das wiederholte Auftreten diskriminierender Gesänge, da die argentinische Mannschaft dafür bereits bestraft wurde – das letzte Spiel im Monumental-Stadion führte zur teilweisen Schließung der Tribünen, was die AFA erfolgreich anfocht, um stattdessen Kindern aus öffentlichen Schulen und kleinen Vereinen den Eintritt zu ermöglichen. Diese Art der teilweisen Tribünenschließungsstrafe wird bei den Qualifikationsspielen zur FIFA Fussball-Weltmeisterschaft erneut riskiert. Die AFA wird ihre Verteidigung für alle Fälle vorlegen.

Übersetzt von KI.

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