Laut Sport hat der Anwalt César Romero de la Osa die neuen „Sozialen Disziplinarvorschriften“ von Real Madrid öffentlich verurteilt und behauptet, diese würden es dem Verein ermöglichen, Mitglieder und Dauerkarteninhaber für Äußerungen außerhalb des Stadions und in ihrem Privatleben, einschließlich in sozialen Medien, zu bestrafen.

Das auf der Website von Real Madrid veröffentlichte Dokument enthält zwei besonders umstrittene Klauseln. Artikel 9.7 führt „Respektlosigkeit und/oder Beleidigung gegenüber Vereinsvertretern durch Handlungen, Gesten und/oder Worte“ als „extrem schwerwiegendes“ Disziplinarvergehen auf. Artikel 10.18 fügt hinzu, dass jegliches „Verhalten und/oder verbale und/oder schriftliche Äußerung, die den Respekt, die Würde und das gute Ansehen des Vereins und/oder seiner Mitglieder und/oder Vertreter schädigen könnte“, ebenfalls geahndet wird.
Nach Ansicht von Romero de la Osa erlauben diese Klauseln dem Verein, Meinungen zu verfolgen, die durch die Meinungsfreiheit geschützt sind.
Romero de la Osa ist der Ansicht, dass jede schwere Beleidigung von den Gerichten oder der Polizei behandelt und niemals durch interne Disziplinarmaßnahmen eines Sportvereins gelöst werden sollte. Seiner Meinung nach errichtet Real Madrid ein privates Zensursystem, das mit dem Verfassungsrahmen unvereinbar ist.
Der Anwalt beschuldigte den Verein, ein Disziplinarkomitee einzurichten, das die Äußerungen von Mitgliedern in ihrem Privatleben kontrollieren und vorübergehende Maßnahmen für die Meinungsäußerung verhängen kann. Er nannte diesen Mechanismus eine „soziale Inquisition“ und warnte, dass Mitgliedern die Mitgliedskarten für mehrere Jahre entzogen werden könnten, wenn sie den Vorstand oder den Präsidenten kritisieren.
Romero de la Osa erinnerte daran, dass das spanische Rechtssystem die Unschuldsvermutung, das Legalitätsprinzip und das Verhältnismäßigkeitsprinzip garantiert, die für jedes Disziplinarverfahren gelten. Er ist der Ansicht, dass die Bestrafung von Mitgliedern für die Äußerung kritischer Meinungen, wie die Bezeichnung des Präsidenten als „kleiner Tyrann“ oder die Infragestellung der Vielfalt des Vorstands, unverhältnismäßig und rechtswidrig wäre.

Der Anwalt verglich diese Praktiken mit Überwachungsmechanismen in autoritären Regimen und warnte vor deren Auswirkungen auf die Fanfreiheit: „Eine fortschrittliche und demokratische Gesellschaft kann nicht zulassen, dass die Manager eines Fußballteams die Meinungen der Fans einschränken.“
Der Jurist forderte das Bildungsministerium, den spanischen Obersten Sportrat und La Liga auf, einzugreifen, um zu verhindern, dass Sportvereine willkürliche und illegale interne Vorschriften erlassen. Er stellte auch die Frage, wer Fanmeinungen verwaltet und speichert, und forderte die spanische Datenschutzbehörde auf, das Potenzial für eine unbefugte Verfolgung personenbezogener Daten zu untersuchen.
„Wenn ich ein Verbrechen begehe, zeige mich an. Aber meine Rechte können mir nicht einfach entzogen werden, weil ich eine Meinung äußere“, fügte der Anwalt hinzu.
Romero de la Osa schloss mit der Feststellung, dass in der Verfassung garantierte Rechte und Freiheiten nicht vom Stadionlogen aus eingeschränkt werden können.
Er ist der Ansicht, dass Fans, die das Gesetz durch ihre Äußerungen verletzen, an die Justiz verwiesen werden sollten, aber niemals intern von einer privaten Institution bestraft werden dürfen.
Übersetzt von KI.
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