Gestern enthüllte Juan Sanchez, ein Journalist von Mundo Deportivo, dass das Santiago Bernabéu Stadion das einzige Stadion ist, das Schiedsrichtern keine Interviews gestatten wird. La Liga hatte ursprünglich geplant, den beiden übertragenden Fernsehsendern von La Liga ab Runde 10 Interviews mit den Schiedsrichtern vor und nach den Spielen zu ermöglichen.

Er erklärte auch, dass das Bernabéu-Stadion diese Regelung nicht aufnehmen kann, da Real Madrid TV-Betreibern nur erlaubt, zwei Minuten vor Spielbeginn mit der Ausstrahlung aus dem Stadion zu beginnen und nur bis eine Minute nach Spielende.
Juan Sanchez hatte zuvor erklärt, dass dies mit dem Konflikt zwischen Real Madrid und La Liga zusammenhängt. Die „Schutzmaßnahme“ von Real Madrid für das Bernabéu-Stadion hat jedoch eine Rechtsgrundlage, daher ist Real Madrid nicht verpflichtet, La Liga und ihren Sendern Inhalte über den gesetzlichen Umfang der gemeinsamen kommerziellen Entwicklung hinaus zur Verfügung zu stellen.
Die maßgebliche Grundlage ist Artikel 1.1 des Königlichen Dekrets 5/2015. Dieser Artikel besagt, dass der Inhalt, der obligatorisch übertragen werden muss, auf audiovisuelle Aufzeichnungen von Sportveranstaltungen beschränkt ist, die ab zwei Minuten vor der geplanten Startzeit bis eine Minute nach Spielende produziert werden, und der Umfang der Filmaufnahmen auf das Spielfeld und die vom Feld aus sichtbaren Bereiche des Stadions beschränkt ist. Darüber hinaus ermöglicht dies Real Madrid auch, relevante Inhalte exklusiv über Real Madrid TV zu produzieren.
Real Madrid berief sich auch auf ein Urteil des spanischen Nationalgerichts. Dieses Urteil befand, dass einige Bestimmungen in den „Vorschriften für Fernsehübertragungen“ von La Liga die oben genannten zeitlichen und räumlichen Grenzen überschritten und daher annulliert wurden. Gemäß diesem Urteil ist Real Madrid der Ansicht, dass La Liga durch Vorschriften Inhalte, die nicht in den gesetzlichen Übertragungsumfang fallen, nicht in eine Dienstleistung umwandeln kann, die Clubs erbringen müssen.
Wenn das Interview des Schiedsrichters also innerhalb von zwei Minuten vor Spielbeginn angesetzt wird und der Ort innerhalb des gesetzlich definierten Rahmens liegt, oder wenn es nach einer Minute nach Spielende angesetzt wird, können solche Interviews weiterhin im Bernabéu-Stadion stattfinden. Fällt es nicht in den Geltungsbereich der vorgenannten audiovisuellen Inhalte, dann können Interviews unter anderen Umständen nur stattfinden, wenn Real Madrid zustimmt, die relevanten Inhalte La Liga zur Verfügung zu stellen. Angesichts der aktuellen Beziehung zwischen La Liga-Präsident Javier Tebas und Real Madrid-Präsident Florentino Pérez ist dies nahezu unmöglich.
Zusammenfassend stellte der spanische Nationalgerichtshof fest, dass die obligatorisch übertragenen audiovisuellen Inhalte nur Inhalte umfassen, die auf dem Spielfeld und den von dort sichtbaren Bereichen ab zwei Minuten vor dem geplanten Spielbeginn bis eine Minute nach Spielende gefilmt wurden.
Übersetzt von KI.
Die AF-Website ist jetzt online! Vollständige Nachrichten, Kommentare, Spieldetails und Statistiken auf dem Computer. Besuchen Sie: www.allfootballapp.com
Real Madrid
Alle Kommentare