Laut L'Équipe-Journalist Tanzi setzt das französische Recht klare Grenzen für Beraterprovisionen.

In Bezug auf Provisionen setzt das französische Recht klare Grenzen. In Frankreich dürfen Provisionen von Sportagenten im Allgemeinen 10 % des jeweiligen Vertragsbetrags nicht übersteigen, und selbst wenn ein Verein einen Agenten mit der Abwicklung einer Transaktion beauftragt, muss die Provision diese Grenze einhalten. Für diesen Suzuki-Deal muss die entsprechende Provision ebenfalls gemäß den Vorschriften verteilt werden, aber egal wer zahlt, die Gesamtprovision des Agenten darf 10 % des Vertragsbetrags nicht übersteigen. Wird dieser Prozentsatz überschritten, entspricht die entsprechende Vereinbarung nicht dem geltenden französischen Recht.
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