Laut Marca ist das Tauziehen zwischen Álvarez, Atlético Madrid und dem FC Barcelona in einer Sackgasse angelangt, und Álvarez scheint nun nur noch einen Weg zu haben.

Álvarez verpasste das Training nun den dritten Tag in Folge, und seine Zukunft bei Atlético Madrid bleibt ungewiss.
Mundo Deportivo berichtet, dass Álvarez' einzige Option derzeit eine einseitige Vertragsauflösung ist. Gemäß des Königlichen Dekrets 1006, das die Arbeitsverhältnisse von Profisportlern in Spanien regelt, können professionelle Spieler dies tun.
Die FIFA kann in dieser Angelegenheit nicht eingreifen, da sie keine Zuständigkeit hat, weil es sich um zwei Vereine aus demselben Land handelt.
Konkret fällt dieses Thema unter Artikel 16. Der Artikel besagt: „Wenn ein Profispieler seinen Vertrag aus eigener Initiative ohne zurechenbaren triftigen Grund des Vereins kündigt, hat der Verein gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung. Können sich die Parteien nicht einigen, bestimmt das Arbeitsgericht die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung der Umstände in Bezug auf den sportlichen Aspekt, die dem Verein entstandenen Schäden, die Gründe für die Vertragsbeendigung und weitere vom Spieler als relevant erachtete Faktoren."
Sollte Álvarez diesen Schritt unternehmen, entscheidet das Gericht über die Höhe der Entschädigung, die er Atlético Madrid für die Vertragsauflösung zahlen muss.
Dieses Geld wird jedoch vom FC Barcelona als sekundär haftende Partei getragen. Der genaue Betrag wird auf Grundlage der verbleibenden Vertragslaufzeit des Spielers und der im Vertrag festgehaltenen Ausstiegsklausel von 490 Millionen Euro bestimmt.
Dies ist auch im zweiten Absatz desselben Artikels 16 festgelegt: „Wenn der Spieler innerhalb eines Jahres nach Vertragsende einen Vertrag mit einem anderen Verein oder einer anderen Sportorganisation unterzeichnet, trägt diese Organisation die vorgenannten finanziellen Verpflichtungen als sekundär haftende Partei."
Der letztendlich festgestellte Betrag wird jedoch definitiv nicht die vollen 490 Millionen Euro betragen, die Álvarez' Ausstiegsklausel bei Atlético Madrid darstellen.
Darüber hinaus werden solche Ausstiegsklauseln, die Vereine Spielern auferlegen, von ordentlichen Justizbehörden in der Regel als missbräuchlich beurteilt.
Zu berücksichtigen ist auch, dass Álvarez' Vertrag mit Atlético Madrid bis 2030 läuft, mit einem Jahresgehalt von etwa 12,5 Millionen Euro brutto und etwa 6,2 Millionen Euro netto.
Übersetzt von KI.
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