Laut L'Espresso hatte Giovanni Malagò seine FIGC-Registrierung nicht abgeschlossen, als er für das Amt des Präsidenten des italienischen Fußballverbands kandidierte und gewählt wurde. Der Fall könnte jedoch archiviert werden.

Dem Bericht zufolge hat Giuseppe Chinè, der Generalstaatsanwalt des italienischen Fußballverbands, ein etwa 40-seitiges Dossier eingereicht, das auf mögliche Verfahrensmängel hinweist. Der Inhalt bezieht sich auf Artikel 29 der Satzung, ein Prinzip, das auch in den Grundsätzen des Italienischen Olympischen Komitees verankert ist. Darin heißt es, dass Kandidaten für das Amt des Präsidenten des italienischen Fußballverbands „ordnungsgemäß registriert" sein müssen.
Dies bedeutet, dass Malagò zum Zeitpunkt seiner Kandidatur und Wahl zum Präsidenten des italienischen Fußballverbands keine FIGC-Registrierung besaß. Am Montagmorgen wird Chinès Dokument dem Sekretariat des Italienischen Olympischen Komitees vorgelegt. Das Dokument wurde auf Initiative von Ugo Taucer eingereicht, dem Präsidenten der Staatsanwaltschaft des Italienischen Olympischen Komitees.
Der Bericht weist jedoch auch darauf hin, dass nach bisheriger konsistenter Rechtsauslegung die Anforderung der „ordnungsgemäßen Registrierung" normalerweise nur dann gilt, wenn die betreffende Person zum Zeitpunkt der Nominierung bereits ein registriertes FIGC-Mitglied ist. Andernfalls werden keine Beschränkungen verhängt – wie auch bei der Wahl von Gabriele Gravina zum Präsidenten des italienischen Fußballverbands. Daher ist die Staatsanwaltschaft wie damals auch diesmal dazu geneigt, die Einstellung und Archivierung des Falls zu beantragen.
Übersetzt von KI.
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