Laut Kicker hat das Bundeskartellamt die 50+1-Regel letztlich für rechtmäßig befunden, aber Nachbesserungen bei mehreren Ausnahmen gefordert.

In seiner abschließenden Bewertung kam das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass die 50+1-Regel im deutschen Fußball zulässig ist. Allerdings ist die Behörde der Ansicht, dass die Förderausnahmen für Bayer Leverkusen und Wolfsburg sowie die besonderen Umstände für RB Leipzig und Hannover 96 noch perfektioniert werden müssen.
Das Bundeskartellamt hat die 50+1-Regel im deutschen Fußball für rechtens erklärt. Diese Schlussfolgerung teilte die Behörde am Mittwochmorgen Ortszeit in einer Pressemitteilung mit, nach einem seit 2018 laufenden Prüfverfahren. Das Kartellamt stellte jedoch auch ausdrücklich fest: "Dies setzt voraus, dass die Regel konsistent und ohne diskriminierende Behandlung angewendet wird, es sei denn, eine solche Diskriminierung ist objektiv gerechtfertigt. Daher hält das Kartellamt zum Abschluss des Verfahrens Empfehlungen an die Deutsche Fußball Liga (DFL) für notwendig, um die Regel so rechtssicher wie möglich anzuwenden."
Nun müssen die 36 Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga ihre jeweiligen Aufgaben erledigen. Dies gilt insbesondere für Bayer Leverkusen und Wolfsburg, die zuvor einen Ausnahmestatus besaßen, wobei die Profifußballgesellschaft ersterer mehrheitlich der Bayer AG und letztere vollständig dem Volkswagen Konzern gehört. Zusätzlich müssen auch RB Leipzig und Hannover 96, zwei Sonderfälle, einen Kompromiss finden.
Der grundsätzliche Zweck der 50+1-Regel besteht darin, sicherzustellen, dass im deutschen Fußball der Verein und letztlich seine Mitglieder eine Mehrheit bei der Entscheidungsfindung in Profifußballvereinen haben, auch wenn der Verein seinen Profibereich in eine externe Rechtsform wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft ausgegliedert hat. Die Situation in Leipzig ist ziemlich spezifisch, da der eingetragene Verein dieses sächsischen Klubs nur eine kleine Anzahl ausgewählter Mitglieder hat, die alle mit dem Sponsor, der Red Bull Gruppe, verbunden sind.
Ein klarer Hinweis an RB Leipzig
In der Pressemitteilung heißt es: "Nach Würdigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Sportkartellrecht hat das Kartellamt letztlich keine grundsätzlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel selbst. Zwar beschränkt die Regel den wirtschaftlichen Wettbewerb im Bereich der Profifußballinvestitionen, doch sind die Ziele der Vereinsidentität und Mitgliederpartizipation ausreichend, um sie als Ausnahme von Kartellverboten zu rechtfertigen. "
Dies bedeutet, dass diese von Natur aus wettbewerbsbeschränkende Regel mit dem EU-Recht vereinbar ist, aber auch entsprechend streng angewendet werden muss. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betonte: "Die 50+1-Regel lässt sich weiterhin durch die Aufrechterhaltung der Ziele der Vereinsidentität und Mitgliederpartizipation rechtfertigen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Regel konsistent und ohne diskriminierende Behandlung angewendet wird, für die es keine objektive Rechtfertigung gibt. Unsere Einschätzung weist auf die Aspekte hin, die die DFL in Zukunft berücksichtigen sollte, um die Regel so rechtssicher wie möglich anzuwenden. Zunächst sollte die DFL sicherstellen, dass alle Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen offen für Mitglieder sind und somit die Mitbestimmungsrechte der Fans gewährleistet sind."

Die Aussage des Kartellamtschefs kann wohl als deutlicher Hinweis an RB Leipzig interpretiert werden, dass der Verein sich für mehr Mitglieder öffnen sollte. Daher heißt es später im Dokument: "Die Untersuchung zeigt, dass die DFL in ihrer Lizenzierungspraxis nicht ausreichend sichergestellt hat, dass alle Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga den Fans konsequent die Möglichkeit bieten, neue ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht zu werden."
Fragen zu Kinds Abstimmung und eine explosive Erklärung
Mundt erklärte weiter: "Zweitens sollte die DFL sicherstellen, dass das durch die 50+1-Regel verkörperte Werturteil auch in ihren eigenen Abstimmungsprozessen konsequent beachtet wird." Dieser Satz deutet auf eine mutmaßliche Abstimmung von Hannover 96-Investor Martin Kind während des Partnerprozesses der Liga hin. Damals wurde über die Einführung von Private-Equity-Investoren für milliardenschwere Investitionen diskutiert, doch das Verfahren wurde letztlich eingestellt, und Kind soll gegen die Anweisungen des Muttervereins gehandelt haben. Das Kartellamt kritisierte, dass die Ligaorganisation nicht konsequent überwacht habe, ob Kind das Weisungsrecht des eingetragenen Vereins beachtete. Die Ausschusssitzung damals erfolgte in geheimer Abstimmung.
Als weiteren wichtigen Punkt stellte Kartellamtschef Mundt fest: "Drittens sind wir der Auffassung, dass die vorgeschlagenen neuen Regelungen zum Schutz der Bestandsrechte bestehender Fördervereine noch verbessert werden müssen." Diese Forderung ist ziemlich weitreichend, da sie im Grunde bedeutet, dass sowohl Bayer Leverkusen als auch Wolfsburg ihren aktuellen Status ändern müssen. Beide Vereine hatten zuvor rechtliche Schritte in Erwägung gezogen, falls die Förderausnahme aufgehoben würde.
Das Kartellamt stellte ausdrücklich fest: "Die Abschaffung der Förderausnahme würde die bisherige Ungleichbehandlung zwischen regulären Vereinen und Vereinen, die die Förderausnahme genießen, beseitigen. Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die derzeit vorgeschlagenen Bestimmungen zum Schutz der Bestandsrechte für Bayer Leverkusen und Wolfsburg unzureichend. Das Bundeskartellamt ist der Auffassung, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfordert, dass langfristig alle Vereine vergleichbaren Wettbewerbsrahmenbedingungen unterliegen sollten. Hierfür muss, zumindest aus zukünftiger Perspektive, sichergestellt werden, dass Muttervereine, die neuen Mitgliedern offenstehen, vergleichbaren Einfluss auf die Profiabteilung haben können, genau wie andere Vereine." Ob tiefere statutarische technische Anpassungen eine Lösung sein könnten, werden nun Juristen untersuchen. Eine Frist hat das Kartellamt hierfür nicht gesetzt.

Insgesamt ist das Kartellamt der Ansicht, dass die 50+1-Regel dazu beiträgt, das Gemeinwohlziel zu erreichen, "breiten Teilen der Gesellschaft die Mitbestimmung im deutschen Profifußball zu ermöglichen", und wird daher keine Maßnahmen gegen die 50+1-Regel ergreifen. Darüber hinaus stützt diese Schlussfolgerung auch Kritiker, die sich gegen externe Finanzspritzen aussprechen. Das Kartellamt erklärte: "Würde die Regel verboten, so würde dies zur Abschaffung bestehender Beteiligungsmöglichkeiten in Vereinen führen, und Bundesliga- und 2. Bundesliga-Vereine stünden Investoren vollständig offen. Das Bundeskartellamt ist der Auffassung, dass dies nicht im öffentlichen Interesse liegt."
Übersetzt von KI.
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