Am 3. September veröffentlichte der Serie-C-Verein AS Bari offiziell eine Stellungnahme als Reaktion auf den von der Staatsanwaltschaft Bari eingereichten Antrag auf gerichtliche Liquidation.

Der AS Bari erklärte, dass der Club dem Gericht in Bari Verteidigungsmaterialien vorgelegt habe und bestritt die Existenz einer "Insolvenz" im rechtlichen Sinne, während er dem Gericht auch relevante Dokumente bezüglich des Finanz- und Vermögensstatus vorlegte.
Bari gab bekannt, dass auf der am 28. August abgehaltenen Hauptversammlung der Verein die Jahresabschlüsse zum 30. Juni 2024 genehmigt und beschlossen hat, zuvor aufgelaufene Verluste vollständig auszugleichen.
Der Verein erklärte, dass der alleinige Gesellschafter während der Saison 2023/24 kumulativ Kapitaleinlagen und Schuldenverzicht in Höhe von über 23 Millionen Euro vorgenommen habe. Nach Abschluss dieser Operationen verbesserte sich das Nettovermögen von Bari auf einen positiven Wert von etwa 1 Million Euro.
Darüber hinaus hat der Mehrheitsaktionär des Clubs, Filmauro S.r.l., gemäß Artikel 1333 des italienischen Zivilgesetzbuches eine rechtlich bindende Zusage gemacht, die notwendige Finanzierung für Bari während der gesamten Saison 2024/25 sicherzustellen.
Bezüglich der aktuellen Schuldenlage des Clubs erklärte Bari, dass bestehende Einnahmen und der prognostizierte Cashflow aus dem Wirtschafts- und Finanzplan für die Saison 2024/25 ausreichen, um die relevanten Ausgaben und finanziellen Verpflichtungen für die aktuelle Saison zu decken.
Bari wies auch darauf hin, dass der Club zuvor eine nationale Liga-Lizenz vom italienischen Fußballverband (FIGC) erhalten hatte und für die Teilnahme an der Serie C für die Saison 2024/25 zugelassen wurde. Die FIGC bestätigte diese Zulassung durch die offizielle Mitteilung Nr. 4/A am 1. Juli.
Derzeit führt Bari seine sportlichen und administrativen Operationen ordnungsgemäß durch. Der Verein äußerte volles Vertrauen in die abschließende Bewertung durch die Justizbehörden.
Das Gericht in Bari hatte zuvor eine Anhörung für den 10. September angesetzt, bei der der von der Staatsanwaltschaft eingereichte Antrag auf gerichtliche Liquidation verhandelt werden soll.
Übersetzt von KI.
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