Pekinger Zeit (MEZ+7) Am 5. September gab die UEFA die Disziplinarstrafen für das Spiel Olympique Lyon gegen Fenerbahçe offiziell bekannt. Guendouzi wurde für 4 Spiele gesperrt, wobei 2 Spiele für 1 Jahr auf Bewährung ausgesetzt wurden, und Greenwood wurde für 1 Spiel gesperrt, ebenfalls für 1 Jahr auf Bewährung ausgesetzt.

Anklagepunkte gegen Fenerbahçe:
1. Abfeuern von Feuerwerkskörpern und anderen Gegenständen, Verstoß gegen Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c der UEFA-Disziplinarvorschriften;
2. Werfen von Gegenständen, Verstoß gegen Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe b der UEFA-Disziplinarvorschriften;
3. Zuschauerstörung auf den Tribünen, Verstoß gegen Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe h der UEFA-Disziplinarvorschriften;
4. Verstoß gegen das allgemeine Mannschaftsverhalten, Verstoß gegen Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b der UEFA-Disziplinarvorschriften;
5. Guendouzi verstößt gegen grundlegendes sportliches Verhalten, Verstoß gegen Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b der UEFA-Disziplinarvorschriften;
6. Guendouzi beleidigt Spieler auf dem Feld und andere anwesende Personen, Verstoß gegen Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iv der UEFA-Disziplinarvorschriften;
7. Guendouzi provoziert das anwesende Publikum, Verstoß gegen Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer vi der UEFA-Disziplinarvorschriften.
Strafentscheidung:
1. Fenerbahçe wird mit 30.000 Euro bestraft für das Abfeuern und Werfen von Feuerwerkskörpern;
2. Fenerbahçe wird mit 15.000 Euro bestraft für Zuschauerstörung;
3. Fenerbahçe wird mit 50.000 Euro bestraft für Verstoß gegen das grundlegende Mannschaftsverhalten;
4. Spieler Guendouzi: 50.000 Euro Geldstrafe und Sperre für 4 europäische Wettbewerbsspiele; 2 dieser Spiele werden für 1 Jahr auf Bewährung ausgesetzt (diese 2 Spiele werden ab dem Datum dieser Strafe nicht durchgesetzt, wenn während der Bewährungszeit keine ähnlichen Disziplinarverstöße auftreten);
5. Greenwood: 30.000 Euro Geldstrafe und Sperre für 1 europäisches Wettbewerbsspiel; diese Spielsperre wird für 1 Jahr auf Bewährung ausgesetzt.
Anklagepunkte gegen Olympique Lyon:
1. Abfeuern von Feuerwerkskörpern und anderen Gegenständen, Verstoß gegen Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c der UEFA-Disziplinarvorschriften;
2. Werfen von Gegenständen, Verstoß gegen Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe b der UEFA-Disziplinarvorschriften;
3. Zuschauerstörung auf den Tribünen, Verstoß gegen Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe h der UEFA-Disziplinarvorschriften;
4. Verstoß gegen das allgemeine Mannschaftsverhalten, Verstoß gegen Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b der UEFA-Disziplinarvorschriften;
5. Torwarttrainer Antonio Ferreira begeht schweres aggressives Verhalten, Verstoß gegen Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe g der UEFA-Disziplinarvorschriften.
Strafentscheidung:
1. Olympique Lyon wird mit 48.000 Euro bestraft für das Werfen von Gegenständen;
2. Olympique Lyon wird mit 5.500 Euro bestraft für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern;
3. Olympique Lyon wird mit 5.000 Euro bestraft für Zuschauerstörung;
4. Olympique Lyon wird mit 50.000 Euro bestraft für Verstoß gegen das grundlegende Mannschaftsverhalten;
5. Torwarttrainer Antonio Ferreira: Verbot des Betretens des Coaching-Bereichs für 5 europäische Wettbewerbsspiele; 2 dieser Spiele werden für 1 Jahr auf Bewährung ausgesetzt.
Übersetzt von KI.
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