Laut Calcio e Finanza, die sich auf Tuttosport beruft, eskaliert die Kontroverse um den Registrierungsstatus des italienischen Fußballverbands-Präsidenten Giovanni Malagò. Die Angelegenheit soll am kommenden Dienstag dem CONI-Nationalrat vorgelegt werden, und unter extremen Umständen besteht theoretisch die Möglichkeit, dass der italienische Fußballverband vorübergehend unter Zwangsverwaltung gestellt wird.

Zuvor hatte Ugo Taucer, der Generalstaatsanwalt des CONI im Sportbereich, den Antrag auf Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft des italienischen Fußballverbands unter der Leitung von Giuseppe Chinè abgelehnt – eine Entscheidung, die Malagòs Situation verschärfte.
Nach einem vorab vereinbarten Treffen der Serie-B-Liga bekräftigte Malagò, sich keine Sorgen zu machen: „Ich bin ruhig." Er betonte außerdem, dass es in dieser Angelegenheit „sehr klare Präzedenzfälle" gebe.
Der Kern des Streits ist Artikel 29 der Statuten des italienischen Fußballverbands. Gemäß diesem Artikel erfordert die Ausübung von Ämtern innerhalb des Verbands die „Einhaltung der Registrierungsanforderungen".
Die Rechtsabteilung und das Sekretariat des italienischen Fußballverbands hatten dies zuvor so interpretiert, dass die Vorschrift nicht zwingend vorschreibt, dass Personen, die Ämter im Verband innehaben, einen registrierten Status besitzen müssen. Vielmehr besagt sie, dass bei bestehendem Registrierungsverhältnis die Person sicherstellen muss, dass ihr Registrierungsstatus den Vorschriften entspricht.
Diese Auslegung wurde in der Vergangenheit auch in anderen Verfahren verwendet und ist zur wichtigen Grundlage von Malagòs Verteidigung geworden.
Die Angelegenheit gewann jedoch erneute Aufmerksamkeit, nachdem Renato Miele, der zuvor als dritter Kandidat für die Präsidentschaft des italienischen Fußballverbands kandidieren wollte, Berufung eingelegt hatte. Taucer hat nun weitere Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft des Verbands beantragt und die relevanten Materialien dem CONI-Präsidenten Luciano Buonfiglio zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Daher könnte die Angelegenheit am kommenden Dienstag auf die Tagesordnung des CONI-Nationalrats gesetzt werden, wobei noch unklar ist, ob der Rat zu diesem Zeitpunkt sofort abstimmen wird.
Sollte CONI letztendlich feststellen, dass Malagòs Bestätigung als Präsident eine „schwere Unregelmäßigkeit im Betriebsablauf des Verbands" darstellt, könnte dies theoretisch den Weg für eine vorübergehende Zwangsverwaltung des italienischen Fußballverbands ebnen.
Der Bericht betont jedoch, dass es sich derzeit um ein potenzielles Extremszenario handelt und nicht bedeutet, dass CONI beschlossen hat, diese Maßnahme zu ergreifen. Sollte ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden, gilt auch Buonfiglio selbst als möglicher Kandidat, um den italienischen Fußballverband vorübergehend zu leiten.
Buonfiglio bleibt vorsichtig und erklärt: „Ich hätte nie gedacht, dass diese Angelegenheit tatsächlich in ein formelles Verfahren münden würde. Dies ernsthaft zu bewerten ist keine Berechtigung, sondern eine Verantwortung."
Sollte CONI letztendlich Maßnahmen gegen den Verband ergreifen, ist Malagò bereit, seine Position durch das Berufungsverfahren zu verteidigen. Andererseits könnte eine Entscheidung von CONI, nicht zu handeln, weitere institutionelle Kontroversen auslösen, da dies auch der Aufsicht relevanter Stellen unterliegt.
Der italienische Sportminister Andrea Abodi erklärte zu der Angelegenheit: „Jeder kennt die Regeln." Er beschrieb sich auch als „einen Beobachter, der den Prozess respektiert, aber sehr darüber besorgt ist".
Aus rechtlicher Sicht stellte die Registrierungsfrage bisher kein absolutes Hindernis für die Kandidatur zum Präsidenten des italienischen Fußballverbands dar. Der Verband weist zudem im Vergleich zu anderen Sportverbänden bestimmte institutionelle Besonderheiten auf.
Der Bericht verweist auf die Situation, als Gabriele Gravina erstmals zum Verbandspräsidenten gewählt wurde, als Präzedenzfall. Zu jener Zeit war Gravina Präsident der Serie-C-Liga, und gemäß Artikel 10 der internen Organisationsvorschriften des italienischen Fußballverbands wurde sein Status dem einer registrierten Person gleichgesetzt. Dieser Präzedenzfall erschwert die rechtliche Auslegung der relevanten Bestimmungen zusätzlich.
Darüber hinaus berührt diese Angelegenheit auch das Verhältnis zwischen Fußball und Politik. Auf die Frage, ob politische Kräfte hinter dem Vorfall steckten, erhoben sich von Malagò keine direkten Vorwürfe, doch sagte er: „Seit Monaten versuchen einige Personen, einen anderen Weg als den Konsens-Wahlmechanismus zu gehen."
Übersetzt von KI.
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