Nach Angaben der italienischen Nachrichtenagentur ANSA hat die Berufungskammer des Nationalen Gerichts des italienischen Fußballverbands (FIGC) den Einspruch von Renato Miele gegen die Wahl von Gianni Malagò zum Präsidenten abgewiesen. Das Nationale Gericht der FIGC hatte Mieles Beschwerde gegen Malagòs Wahl am 22. Juni zuvor bereits für unzulässig erklärt.

Das Nationale Gericht wies auch Mieles Einwände gegen die damit verbundenen Verfahrensschritte zurück, darunter die Protokolle der Überprüfungskommission, die Zulassung von Kandidaten und die implizite Ablehnung seiner Anforderung zur Einsicht in Dokumente bezüglich Malagòs Kandidatur.

Miele, ehemaliger Lazio-Verteidiger und heutiger Rechtsanwalt, war die Kandidatur für die FIGC verweigert worden, da ihm die erforderliche Unterstützung durch eine Komponente des Verbands fehlte. Miele legte am 19. Juli Berufung ein und argumentierte, dass Malagò „nicht berechtigt war, sich zur Wahl zu stellen." Das Nationale Gericht erklärte diese Berufung für unzulässig, nicht nur weil sie „verspätet" war, sondern auch weil „dem Berufungskläger die Klagebefugnis fehlte, da er ausdrücklich ein ‚ausgeschlossener Kandidat' und kein ‚zugelassener Kandidat' war."

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